| Beilagen dürfen in Format und Umbruch nicht zeitungsähnlich sein
und keine Fremdanzeigen enthalten.
Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung
des Auftrages vor, wenn Beilagen für 2 oder mehr Firmen werben.
Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst
endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 5 Tage vor
Beilegung ein Muster prüfen konnte. Teilbelegungen sind möglich
(Anfrage beim Verlag). In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr
dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und
allein erfasst wird.
Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss kann nicht
eingeräumt werden. Die Beilagen müssen so beschaffen sein,
dass sie maschinell verarbeitet werden können. Prospekte mit
Leporello-Altar-Falz, Kreis- oder Ovalformate können nicht beigelegt
werden. Aufgeklebte Proben, eingeklebte Postkarten usw.
nicht auf der Prospektaußenseite befestigen. Lose ineinandergelegte
Beilagen bedürfen der vorherigen Prüfung durch den Verlag.
Platzwünsche können nicht berücksichtigt werden.
Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt,
wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar
beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus der Zeitung
herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet.
Die Veröffentlichung eines kostenlosen redaktionellen Beilagenhinweises
liegt im Ermessen des Verlages, gilt nicht als Auftragsbestandteil. |