Beilagen dürfen in Format und Umbruch nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für 2 oder mehr Firmen werben. Auch bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn der Verlag wenigstens 5 Tage vor Beilegung ein Muster prüfen konnte. Teilbelegungen sind möglich (Anfrage beim Verlag). In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss kann nicht eingeräumt werden. Die Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Prospekte mit Leporello-Altar-Falz, Kreis- oder Ovalformate können nicht beigelegt werden. Aufgeklebte Proben, eingeklebte Postkarten usw. nicht auf der Prospektaußenseite befestigen. Lose ineinandergelegte Beilagen bedürfen der vorherigen Prüfung durch den Verlag. Platzwünsche können nicht berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus der Zeitung herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Die Veröffentlichung eines kostenlosen redaktionellen Beilagenhinweises liegt im Ermessen des Verlages, gilt nicht als Auftragsbestandteil.
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